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Konfliktbeilegung
 
Wer mit Bauprozessen vertraut ist, weis, dass so ein Prozess bereits in der Vorbereitung eine Unmenge von Zeit und erhebliche Kosten für die Zusammenstellung der einzelnen Argumente verschlingt. Durch den (nach Jahren) zu erwartenden Richterspruch wird dann eine Entscheidung zu den einzelnen Punkten der Klageschrift erteilt, eine Beilegung der Konflikte erfolgt dabei in der Regel nicht.

Nachfolgend möchte ich Ihnen einige wesentliche Vorteile eines Mediationsverfahrens als Methode zur Konfliktbeilegung auflisten:
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1. Planungssicherheit:
Eine schnelle Streitbeilegung schafft Planungssicherheit und vermeidet kosten- und zeitintensive Vorbereitungsarbeiten, die neben den finanziellen auch und vor allen Dingen die personellen Ressourcen bindet.

2. Sicherung bestehender Vertrags- und Geschäftsbeziehungen:
Im Falle eines Konflikts werden Vertrags- bzw. Geschäftsbeziehungen häufig spätestens im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens komplett zerstört. Die Mediation eröffnet hingegen die Chance auf deren Fortsetzung auf der Grundlage einvernehmlich gefundener Lösungen. sfghsgh

3. Vertraulichkeit:
Im Gegensatz zur öffentlichen Gerichtsverhandlung bleibt die Mediation vertraulich. Negative Publicity und Imageschäden können so verhindert werden.

4. Flexible Lösungen:

In der Mediation können Hintergründe und Motive der Parteien erforscht und so auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen entwickelt werden.

5. Höhere Verfahrenszufriedenheit und höhere Nachhaltigkeit:
Die Beteiligten sind mit einem auf Freiwilligkeit beruhenden Verfahren regelmäßig zufriedener. Die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung gemeinsam gefundener Lösungen ist zudem signifikant höher, als bei Verfahren mit einer Drittentscheidung durch den Richter.

6. Zeit:
Mediationsverfahren dauern regelmäßig nur wenige Tage, selten länger. Da bei einer freiwilligen Mediation im Durchschnitt über 80% der Fälle einvernehmlich gelöst werden, überwiegt die statistische Wahrscheinlichkeit der Konfliktbeendigung durch Mediation.

7. Kosten:
Die Kosten einer Mediation sind zumeist geringer, als die eines Gerichtsverfahrens. Mit Zunahme der Höhe des Streitwertes betragen die Kosten für ein Mediationsverfahren nur noch Bruchteile der Kosten eines Gerichtsverfahrens. Zudem werden die Ressourcen des Unternehmens nicht mit einem langwierigen, unsicheren und zeitintensiven Rechtsstreit belastet.
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Noch ein Wort zu meiner Eignung als Mediator. In der Kombination „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“ und „Wirtschaftsmediator (IHK)“ ist es mir möglich zusätzlich zur Verhandlungsführung auch eine Bewertung der baulichen Gegebenheiten und der einzelnen Argumente der Konfliktparteien neutral vorzunehmen.

In meiner Praxis als Wirtschaftsmediator sowie als ö.b.u.v. Sachverständiger hat sich diese Kombination bestens bewährt.

Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, stehe ich Ihnen für weitere Fragen und einem persönlichem Gespräch jederzeit gern zur Verfügung.