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Konfliktbeilegung |
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Wer mit Bauprozessen vertraut ist, weis, dass so ein Prozess
bereits in der Vorbereitung eine Unmenge von Zeit und erhebliche
Kosten für die Zusammenstellung der einzelnen Argumente
verschlingt. Durch den (nach Jahren) zu erwartenden Richterspruch
wird dann eine Entscheidung zu den einzelnen Punkten der Klageschrift
erteilt, eine Beilegung der Konflikte erfolgt dabei in der
Regel nicht.
Nachfolgend möchte ich Ihnen einige wesentliche Vorteile
eines Mediationsverfahrens als Methode zur Konfliktbeilegung
auflisten: 0
1. Planungssicherheit:
Eine schnelle Streitbeilegung schafft Planungssicherheit und
vermeidet kosten- und zeitintensive Vorbereitungsarbeiten, die
neben den finanziellen auch und vor allen Dingen die personellen
Ressourcen bindet.
2. Sicherung bestehender Vertrags- und Geschäftsbeziehungen:
Im Falle eines Konflikts werden Vertrags- bzw. Geschäftsbeziehungen
häufig spätestens im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens
komplett zerstört. Die Mediation eröffnet hingegen
die Chance auf deren Fortsetzung auf der Grundlage einvernehmlich
gefundener Lösungen.
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3. Vertraulichkeit:
Im Gegensatz zur öffentlichen Gerichtsverhandlung bleibt die Mediation
vertraulich. Negative Publicity und Imageschäden können so verhindert
werden.
4. Flexible Lösungen:
In der Mediation können Hintergründe
und Motive der Parteien erforscht und so auf den Einzelfall
zugeschnittene Lösungen entwickelt werden.
5. Höhere Verfahrenszufriedenheit und höhere Nachhaltigkeit:
Die Beteiligten sind mit einem auf Freiwilligkeit beruhenden
Verfahren regelmäßig zufriedener. Die Wahrscheinlichkeit der
Erfüllung gemeinsam gefundener Lösungen ist zudem signifikant
höher, als bei Verfahren mit einer Drittentscheidung durch den Richter.
6. Zeit:
Mediationsverfahren dauern regelmäßig nur wenige Tage, selten
länger. Da bei einer freiwilligen Mediation im Durchschnitt über
80% der Fälle einvernehmlich gelöst werden, überwiegt die
statistische Wahrscheinlichkeit der Konfliktbeendigung durch Mediation.
7. Kosten:
Die Kosten einer Mediation sind zumeist geringer, als die eines
Gerichtsverfahrens. Mit Zunahme der Höhe des Streitwertes betragen
die Kosten für ein Mediationsverfahren nur noch Bruchteile der Kosten
eines Gerichtsverfahrens. Zudem werden die Ressourcen des Unternehmens nicht
mit einem langwierigen, unsicheren und zeitintensiven Rechtsstreit belastet.
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Noch ein Wort zu meiner Eignung als Mediator. In der Kombination „Öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an
Gebäuden“ und „Wirtschaftsmediator (IHK)“ ist es
mir möglich zusätzlich zur Verhandlungsführung auch eine
Bewertung der baulichen Gegebenheiten und der einzelnen Argumente der Konfliktparteien
neutral vorzunehmen.
In meiner Praxis als Wirtschaftsmediator sowie als ö.b.u.v. Sachverständiger
hat sich diese Kombination bestens bewährt.
Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, stehe ich Ihnen für weitere
Fragen und einem persönlichem Gespräch jederzeit gern zur Verfügung.
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